Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag über Supervision und Coaching, als auch für Seminare, Workshops und Vorträge. Sie werden Auftraggebenden vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot zu Supervisionen, Beratungen und Coachings ausgehändigt oder im Falle von Seminaren, Weiterbildungen, Workshops und Vorträgen spätestens vor bzw. bei Anmeldung zu diesen Leistungen zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages.
§1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses
1.1 Themenfelder und Zielsetzungen
Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen (§ 2 des Vertrages zur Supervision bzw. zum Coaching) für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die künftigen Supervisand*innen bzw. Coachees und andere involvierte Funktionsträger der Organisation oder Organisationseinheit, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen (z.B. Auftraggeber, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche). Hierüber wird eine gemeinsame Vereinbarung hergestellt. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der Supervisor bzw. Coach in Abstimmung mit den Supervisand*innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann, oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
1.2 Auswertungen
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des im Vertrag vereinbarten Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- bzw. Coachingprozesses statt, die der Supervisor, bzw. Coach gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.
§2 Zahlungsbedingungen, Stornierungen, Ausfallkosten, Ausschluss
2.1 Bankverbindung
Honorare für Coaching- und Supervisionsangebote, sowie Teilnahmegebühren für Seminare, Vorträge, Workshops und Veranstaltungen sind an folgende Bankverbindung zu leisten:
Reiprich&Kollegen
Hypovereinsbank München
IBAN: DE10 2003 0000 0016 2068 96
BIC: HYVEDAMM300
USt.-ID.: DE 319 440 954
2.2 Coachingsitzungen, Beratungen und Supervisionen
2.2.1 Zahlungsbedingungen
Beratungshonorare (auch für nicht Präsenzcoaching/Supervision, wie z. B. Telefon- und Online-Coaching) werden jeweils direkt nach einer Sitzung in Rechnung gestellt und sind zahlbar netto, innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber erhält eine mit der aktuell gültigen Fassung der gesetzlichen MwSt. versehene Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen.
2.2.2 Stornierungen und Ausfallkosten
Wird eine Supervisions- bzw. Coachingssitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
a. bis zu zwei Wochen vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
b. bis 48 Stunden vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
c. weniger als 48 Stunden vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar
Sollte eine Sitzung auf Wunsch der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig. Sollte der Supervisor bzw. Coach eine Sitzung absagen müssen, wird sie die Supervisand*innen bzw. Coachees oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
2.3 Seminare, Weiterbildungen, Workshops
2.3.1 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden jeweils direkt nach der Anmeldung in Rechnung gestellt und sind zahlbar netto, innerhalb von 7 Werktagen. Der/die TeilnehmerIn, bzw. die Organisation der teilnehmenden Person(en) erhält eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung, um den Betrag unter Einhaltung der Zahlungsfrist, zu überweisen.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird das Entgelt dem/der TeilnehmerIn, bzw. der diese Person(en) repräsentierende Organisation in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Inbegriffen im Entgelt sind die beratenden Leistungen von Reiprich&Kollegen, sowie die Verpflegung der Teilnehmenden während der Veranstaltung. Nicht inbegriffen sind Abendessen, sowie Übernachtungskosten.
Da die in Rechnung gestellten Seminar-und Lehrgangskosten nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend der Umsatzsteuer unterliegen, behält sich Reiprich&Kollegen vor, bei deren Änderung gegenüber Teilnehmenden Einzelpersonen oder Unternehmen eine dem Umfang der Umsatzsteuerhöhe entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
2.3.2 Stornierungen und Ausfallkosten
Die Stornierung muss unter Einhaltung der Fristen nicht weniger als 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Textform gegenüber Reiprich&Kollegen erklärt werden.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierungserklärung bei Reiprich&Kollegen. Bei rechtzeitiger Stornierung werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstattet.
Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht laut § 2.3.2 Absatz 1, ist der/die Teilnehmende, bzw. das Unternehmen zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.
Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den Bestimmungen zur Stornierung unberührt.
Der Veranstalter hat das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten bzw. anderweitige Nichtverfügbarkeit des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen. Bei Absage werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstattet.
Der Veranstalter ist zu sonstigen zumutbaren organisatorischen Änderungen (wie z.B. die Verlegung des Veranstaltungsortes, Wechsel des Dozenten, Verschiebung des Ablaufplans) aus wichtigem Grund berechtigt. Der Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen des Veranstaltungsorts und/oder im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten des Teilnehmers oder des Vertragspartners wegen Ausfalls oder Verlegung von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden ist vorbehaltlich weiterer Haftung aus §6.4 ausgeschlossen.
2.3.3 Anmeldung
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Webseite von Reiprich&Kollegen. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website von Reiprich&Kollegen sowie in Printmedien, oder über die sozialen Medien (LinkeIn, et. al.) stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Die Anmeldung kann als Privatperson oder im Namen eines Unternehmens erfolgen. Nach vollständigem Ausfüllen des Anmeldeformulars sowie Überprüfung der Daten wird durch Anklicken des Buttons „anmelden“ eine verbindliche Anmeldung, für die auf der jeweiligen Anmeldeseite dargestellte Veranstaltung erklärt. Eine Korrektur von Eingabefehlern ist ab dem Zeitpunkt der Betätigung dieses Buttons nicht mehr möglich.
Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen. Die Teilnehmer*innen können optional angeben, ob sie bei kurzfristig freiwerdenden Plätzen telefonisch kontaktiert werden möchten.
2.3.4 Vertragsabschluss
Eine Zugangsbestätigung (am Bildschirm) unmittelbar nach Absenden der Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung per E-Mail kommt der Vertrag zustande.
Anmeldungen sind nur bei nicht bereits ausgebuchten Veranstaltungen möglich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur bis zum jeweiligen Anmeldeschlussbei berücksichtigt.
Kann eine Anmeldung nicht bzw. vorerst nicht berücksichtigt werden, so teilt Reiprich&Kollegen dies dem/der TeilnehmerIn per E-Mail mit. Besondere Zulassungs-oder Auswahlkriterien für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt.
2.3.5 Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Anmeldedaten und die AGB per E-Mail zu. Ihre Anmeldedaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
2.3.6 Ausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 3.2), Störung der Veranstaltungen und Nichtbeachtung der Hausordnung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses hat der Veranstalter Anspruch auf die Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts.
§3 Vereinbarung zur Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich der Supervisor bzw. Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisoren und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen, gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.
Der Supervisor bzw. Coach behält sich vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse aus ihrer Arbeit für den jeweiligen Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung für seine professionellen Zwecke zu verwenden.
Im Innenverhältnis kann der Supervisor bzw. Coach eine Rückmeldung zu Inhalten und Prozess im Kontext von Zwischen- und Abschlussauswertung an Auftraggebende, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche oder andere grundsätzlich Berechtigte nur insoweit weitergegeben, als dieses im Vertrag transparent vereinbart war.
Grundsätzlich wird sich der Supervisor oder Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisand*innen bzw. Coachees zu wahren ist. In strukturellen und organisatorischen Themen kann hingegen, i.d.R. durch die Supervisand*innen bzw. Coachees selbst Transparenz hergestellt werden.
Die Supervisand*innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es sinnvoll und notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder Prozess einer Supervision oder eines Coaching intern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem Supervisor bzw. Coach und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.
Erhält der Supervisor bzw. Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z.B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird der Supervisor bzw. Coach mit den Supervisand*innen bzw. Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter*innen informiert werden.
§4 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung, Urheberrecht
4.1 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem Supervisor bzw. Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.
Der Supervisor bzw. Coach legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für ein Jahr nach Vertragsende.
Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Supervisor bzw. Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der/die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Der Supervisor wird die Supervisand*innen bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).
Die Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung von beratenden Tätigkeiten und/oder Veranstaltung. Reipich&Kollegen speichert und verarbeitet Ihre zuvor angegebenen personenbezogenen Daten zu Durchführung und gibt sie, nur soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung notwendig ist, an Dritte weiter. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den/die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern Reiprich&Kollegen Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.
4.2 Urheberrecht
Die von Reiprich&Kollegen zur Verfügung gestellten Dokumente, Skripte, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Angebote, Ausschreibungen, Coaching- und Beratungskonzepte, persönlich und Auftraggeber-spezifisch erstellte Unterlagen, sowie mögliche Seminarunterlagen sind ebenfalls nach dem Urheberrecht geschützt.
Alle den an Supervisionen, Coachings, Beratungen, sowie an Seminaren, Workshops und Vorträgen ausgehändigten oder zugänglich gemachten Unterlagen, wie Angebote, Ausschreibungen, Coaching- und Beratungskonzepte, persönlich und Auftraggeber-spezifisch erstellte Unterlagen, sowie mögliche Seminar- und Workshop-Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Den Teilnehmenden ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist datenschutzrechtlich untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
§5 Steuern und Sozialabgaben, Haftung, Berufshaftpflicht
5.1 Steuern und Sozialabgaben
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag, Coaching- oder Beratungsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird.
Reiprich&Kollegen sichern zu, dass sie nicht scheinselbständig ist und dass aus einem Auftrag erwirtschaftete Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.
5.2 Haftung
Die Haftung von Reiprich&Kollegen (des Veranstalters) bei Seminaren, Workshops oder Vorträgen für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Berufshaftpflicht
Reiprich&Kollegen haben zur Absicherung ihrer Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 bei der Gothaer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.
§6 Haltung und Qualität
6.1 Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband, der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv)“, ist Reiprich&Kollegen Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der „Ethischen Leitlinien“ und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.
6.2 Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht den Vertragspartnern die unabhängige
Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).
6.3 Qualitätssicherung und -entwicklung
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der Supervisor bzw. Coach regelmäßig geeignete Maßnahmen wie Intervision, kollegiale Beratung und Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Beratung und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
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Lutz Reiprich
Stand: März 2025